Ein Radfahrer wurde mit sehr viel Alkohol im Blut erwischt – trotzdem darf er weiterhin im Sattel unterwegs sein. Ein Fahrverbot für ihn bleibe unzulässig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Ein klarstellendes Urteil, das langsam arbeitenden Behörden künftig einen Riegel vorschiebt.