Sozialrecht Hartz IV-Leistungen trotz Auslandsimmobilie

Wer Hartz-IV-Leistungen beziehen will, muss Immobilienvermögen vorher verwerten und von dem Erlös leben. Ausnahmsweise jedoch kann eine akute Notlage die Erbringung vorläufiger Leistungen durch das Jobcenter rechtfertigen. So hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Dienstag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden (Beschl. v. 22.05.2019, Az. L 11 AS 209/19 B ER).

Dem Fall zugrunde lag das Verfahren eines deutsch-thailändischen Ehepaars aus dem Landkreis Wolfenbüttel. Die Frau besitzt ein Einfamilienhaus in Thailand, das von ihrer Mutter und einem Neffen bewohnt wird. In Deutschland lebte das Paar zunächst von Rücklagen, die stetig weniger wurden, bis sich schließlich Mietschulden anhäuften. Zuletzt hatte das Paar kein nennenswertes Barvermögen mehr.