Aufhebungsvertrag /Abfindung – Rechtsanwalt Jung setzt sich für Sie in Potsdam und Umgebung ein

Ein  Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag beendet einen bestehenden Arbeitsvertrag. Es handelt sich um einen Vertrag, der im beiderseitigen Einverständnis geschlossen wird. Dies unterscheidet ihn von einer normalen Kündigung, die auch einseitig kann.  Ein Aufhebungsvertrag sollte sorgfältig auf mögliche Nachteile überprüft werden.

Wir können Sie umfassend und kompetent bei der Beurteilung Ihres Aufhebungsvertrags unterstützen und beraten.

Wir wissen, welche Bedingungen bei einem Aufhebungsvertrag unbedingt erfüllt werden müssen.