Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht Luckenwalde

Wenn Sie Fragen oder Probleme in den Bereichen Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht haben und in Luckenwalde nach einem Anwalt / Rechtsanwalt gesucht haben, dann bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei mehr als 25 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet an.

Wir haben im Laufe der Jahre vielen Mandantinnen und Mandanten aus Luckenwalde zu Ihrem Recht verholfen und bearbeiten jeden Fall immer umgehend. Allerdings liegt es heutzutage nicht immer an der jeweiligen Kanzlei, wenn Vorgänge länger dauern, sondern an den Gerichten und Versicherungen. Vor allem letzte schinden oftmals Zeit.

In unserer Kanzlei in Potsdam Babelsberg regeln wir alles für Sie, was Ihren individuellen Fall betrifft. Seit Corona hat sich vieles geändert und persönliche Besprechungen sind oftmals gar nicht mehr nötig. Ein Telefonat ist meistens schneller und effektiver. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit gerne in unserer Kanzlei für einen Termin zur Verfügung.

Probleme im Verkehrsrecht

Schnell ist es passiert und man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ob unverschuldet oder selbst verschuldet – zur Abwicklung des Schadens ist der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalt von Vorteil, vor allem gegenüber Versicherungen.

Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen das Recht zu, einen Anwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen, der Ihre Rechte einfordert. Die gegnerische Versicherung hat bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten zu tragen. Sie genießen also die anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht Luckenwalde, Amtsgericht Potsdam und Amtsgerichten in Berlin. Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten in Brandenburg und Berlin. Auch wenn es nur ein „vermeintlich kleiner Blechschaden ist“, kann z.B. eine geltend gemachte Wertminderung für Sie wichtig sein. Ebenso ist das Thema Mietwagen und Erstattung ein häufiger Streitpunkt.

Probleme im Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht geht es um weitaus mehr als „Blechschäden“, denn hier kann Ihnen, wenn Sie beschuldigt worden sind, nicht nur eine (hohe) Geldbuße / Geldstrafe drohen, sondern sogar der zeitweise oder dauerhafte Verlust der Fahrerlaubnis. Sollten Sie eine Geschwindigkeitsübertretung / einen Rotlichtverstoß begangen haben, mit Alkohol am Steuer erwischt worden sein oder eine Vielzahl von anderen Fällen, die eine strafrechtliche Konsequenz haben können gilt wie immer:

Sagen Sie nichts ohne einen Anwalt! Weder zur Polizei oder irgendjemanden. Auch ein „nett gemeinter Anruf“ der Polizei mit Worten wie „Sie wollen die Sache doch auch schnell vom Tisch haben“ dient lediglich dazu, von Ihnen ein Schuldeingeständis zu erhalten.

Als Rechtsanwalt haben wir die Möglichkeit, Akteneinsicht bereits vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu beantragen und Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen zu können, denn wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen.

Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter 0331 740 80 80 oder kontakt@jung-rechtsanwalt.de.