Wurde Ihnen eine Kündigung rechtsunwirksam erteilt oder fehlt ein Kündigungsgrund (z.B. fristlose Entlassung)?
Es gibt unzählige Gründe, aus welchen eine Kündigung unwirksam sein kann. Wichtig ist, dass Sie umgehend handeln, denn Sie haben maximal drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung Zeit die Klage einzureichen, weil ansonsten die Kündigung wirksam wird.
Mit einer Kündigungsschutzklage können wir Ihre Interessen durchsetzen.
Als Anwalt in Potsdam und Umgebung vertreten wir Ihre Interessen, beraten und unterstützen Sie im Bereich Kündigungsschutz fachspezifisch individuell auf Ihren Fall / Ihr Problem bezogen und setzen zielorientiert Ihre Interessen durch und klären Sie über mögliche Kosten auf.
Unsere Leistungen als Rechtsanwalt umfassen zum Beispiel folgende Bereiche:
- Kündigungsschutzklagen oder Änderungskündigung
- besonderer Kündigungsschutz
- Kündigungsschutz Betriebsrat
- Kündigungsschutz nach Elternzeit, Mutterschutz oder bei Schwerbehinderung