Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaft (BG) wurde hauptsächlich dafür geschaffen, Arbeitnehmern im Krankheitsfall zu helfen. Die Beiträge für die BG zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Arbeitnehmer erhalten dann Leistungen aus der Berufsgenossenschaft, wenn sie an einer anerkannten (oder deren ähnlichen) Berufskrankheit leiden, z.B. in Form von Rente, Pflege oder entsprechenden Zuschüssen. Anträge sind aktiv vom Arbeitnehmer zu stellen. Viele Anträge werden einem Gutachter vorgelegt. Dem Sozialversicherungsträger oder einem Sachverständigen sollten Sie einen Experten gegenüberstellen. Ein Anwalt kann Sie kompetent unterstützen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Jung hilft Ihnen bei der Regulierung von Schäden gegenüber den Berufsgenossenschaften und vertritt Sie konsequent und unnachgiebig gegenüber Gegnern, die sich ihrer Zahlungsverpflichtung entziehen wollen.