Schwerpunkte

Langjährige Berufserfahrung führt dazu, dass wir in unseren Tätigkeitsschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand sind.

Arbeitsrecht

Jeder Mensch hat Rechte in Bezug auf seine jeweilige Erwerbstätigkeit. Diese sind im Arbeitsrecht festgehalten. Alle Verordnungen, gesetzte und sonstige Bestimmungen finden sich dort wieder.

Für die Kanzlei Jung Potsdam ist das Arbeitsrecht vor allem dazu da, um dem unselbstständigen Arbeiter den Rücken zu stärken.

In der ersten Beratung geht es uns nicht nur um den juristischen Aspekt. Wir müssen auch den Mandanten verstehen, seine Ängste und seine Hoffnungen. Er ist emotional aufgewühlt, es geht um Ihre Zukunft.

Sozialrecht

Jeder Mensch kann in eine Notsituation kommen

Eine sozialrechtliche Angelegenheit ist häufig von der empfundenen Ohnmacht gegenüber den Behörden, insbesondere dem Jobcenter, der Rentenversicherung, den medizinischen Diensten etc. geprägt. Nicht selten ist es hier besonders hilfreich, sich durch anwaltliche Hilfe Gehör zu verschaffen.

Das Sozialrecht greift aber auch in andere Lebensbereiche ein und betrifft unmittelbar jeden Bürger bei Auseinandersetzungen mit der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Krankenversicherungen, Versorgungsämtern, GdB-Feststellungen, Berufsgenossenschaften, Gemeinden und Sozialhilfeämtern oder Bezirken. RA Thomas Jung steht Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt Sie gegenüber Behörden und Sozialgerichten u.a.:

  • Gesetzliche Rentenversicherung z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Arbeitslosengeld – Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Krankenversicherung – z.B. AOK
  • Gesetzliche Unfallversicherung – z.B. Berufsgenossenschaften
  • Sozialhilfe – Landkreis
  • Kindergeld – Familienkasse

Nachbarschaftsrecht

Die Kirche sagt du sollst deinen Nachbarn lieben.
Ich bin überzeugt, daß sie meinen Nachbarn nicht kennt.
– Sir Peter Ustinov

Die beste Streitvermeidung ist sicherlich gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn dies aber immer so einfach wäre…

Zum Aufgabengebiet des Rechtsanwalts für Nachbarrecht gehören Grenzverlaufsstreitigkeiten, aber auch Streitigkeiten über die Einfriedungspflicht und über die Einhaltung von Abständen zur Nachbargrenze beim Bepflanzen oder Bebauen eines Grundstücks. Nutzungsrechte wie Leitungsrecht, Wegerecht oder das Recht, ein benachbartes Grundstück zu betreten, um von dort aus wichtige bauliche Maßnahmen auf dem eigenen Grund durchführen zu können, sind ebenfalls nachbarrechtlich geregelt.

Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig emotional geprägt. Manchmal belasten Streitigkeiten, die schon über Generationen gewachsen sind, die sachliche Auseinandersetzung über die tatsächlich vorliegenden Fakten und die aktuelle Rechtslage. Wenden Sie sich deshalb im Falle eines nachbarrechtlichen Streits frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Nachbarrecht.

Als emotional Unbeteiligter kann der Rechtsanwalt dafür sorgen, dass ein erbitterter Streit wieder auf die Ebene einer sachlichen Auseinandersetzung zurückgeführt wird.

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist in vielen Fällen ein Einigungsversuch vor einer Gütestelle im Land Brandenburg zwingend vorgeschrieben, bevor eine gerichtliche Durchsetzung erfolgen kann. Auch im Schlichtungsverfahren ist eine Vertretung durch einen Anwalt möglich und frühzeitig sinnvoll.