Erwerbsminderung

Bei Verfahren auf Erwerbsminderungsrente immer zum Anwalt!

Bei Beantragung einer Erwerbsminderungsrente wird ein Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch X in Gang gesetzt. Soweit die Erwerbsminderungsrente durch Bescheid abgelehnt wird, muss Widerspruch und anschließend Klage zum Sozialgericht erhoben werden. Hier gelten besondere Verfahrensregeln. Sozialrechtliche Verfahren, insbesondere Verfahren auf Feststellung einer Erwerbsminderungsrente, sind spezielle Rechtsgebiete. Hier ist erfahrener anwaltlicher Rat notwendig.

Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Das kann wegen einer schweren oder chronischen Krankheit oder infolge eines Unfalls der Fall sein. Den Anspruch auf diese Leistung hat jeder Arbeitnehmer, der vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt und in den fünf Jahren vor Beginn der Rente drei Jahre lang eingezahlt hat.

Darf man noch arbeiten, wenn man Erwerbsminderungsrente bekommt?

Im Rahmen seiner eingeschränkten Möglichkeiten darf man durchaus noch arbeiten oder auch selbstständige Einkünfte erzielen. Wer den vollen Satz bekommt, darf im Monat 450 Euro dazuverdienen und zweimal im Jahr sogar das Doppelte.
Was muss man bei der Erwerbsminderungsrente steuerlich beachten?

Wie bei der Altersrente wird beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente der Besteuerungsanteil nach dem Kalenderjahr ermittelt, in dem die Rente beginnt. Weil die Renten oft schon in jüngeren Jahren bezogen werden, fallen sie entsprechend gering aus. Dadurch werde ein Alleinstehender, soweit er keine anderen Einkunftsquellen hat, meist von der Steuer nicht behelligt. Bei Eheleuten hingegen besteht häufig die Pflicht zur Einkommensteuererklärung.