Erwerbslose Personen erhalten Arbeitslosengeld (ALG) II, welches umgangssprachlich auch als Hartz 4 bezeichnet wird, und können damit in der Notsituation der Arbeitslosigkeit ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten.
Das Thema Hartz IV beschäftigt viele Menschen. Denn jeder kann unverhofft in die Hartz 4 Falle geraten. Viele ALG II Bezieher sehen sich einer Flut von Drohungen und Sanktionen seitens der Jobcenter ausgesetzt.
Als Kanzlei Für Soziales Recht , sind wir auf Fälle aus dem Sozialrecht / Hartz IV spezialisiert und sind immer bestrebt, dass Ihnen als Geringverdiener bzw. Hartz IV Empfänger keine Anwaltskosten entstehen. Die Erstberatung erfolgt im Rahmen der Beratungshilfe, wenn Sie berechtigt sind, diese zu erhalten. Sie erhalten somit immer eine Rechtsberatung.
Bei sozialgerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Im sozialgerichtlichen Verfahren entstehen grundsätzlich, außer bei Mutwilligkeit, für das Verfahren keine Gerichtskosten.
Eins ist jedoch sicher, die Bescheide des Jobcenters sind oft fehlerhaft. Bei folgenden Fällen können wir Ihnen eine umgehende und kompetente Rechtsberatung zusichern.
- falsche Berechnung des Hartz 4 Bescheides Sie haben zu wenig Hartz 4 / Arbeitslosengeld 2 (ALG2) berechnet
- kein Mehrbedarf (Ablehnungsbescheide, Bewilligungsbescheide)
- Sanktionen vom Jobcenter / Das Jobcenter fordert von Ihnen Geld zurück oder zahlt ihre Leistungen nicht
Wir haben Erfolg für unsere Mandaten: Wir gewinnen Widersprüche, einstweilige Rechtsschutzverfahren und Klagen