Rechtsberatung zum Rentenrecht mit Erfahrung von T.H. Jung

Das Rentenrecht in Deutschland ist im SGB VI geregelt, das den Titel „Gesetzliche Rentenversicherung“ trägt.

Wer ohne Abzüge bei der Rente in den Ruhestand gehen will, muss eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Seit einigen Jahren steigt die Grenze für die reguläre Altersrente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an. So soll erreicht werden, dass die Beiträge für die folgenden Generationen bezahlbar bleiben. Hintergrund ist die steigende Lebenserwartung, die die Bezugszeit der Rente immer weiter ausdehnt. So betrug sie 1960 10 Jahre und liegt gegenwärtig bei 17 Jahre.

Für den Anspruch auf die Regelaltersrente sind fünf Jahre Versicherungszeit Voraussetzung.

Im Vordergrund steht für viele ältere Menschen die Frage nach dem Renteneintrittsalter. Wer kann mit 65, wer erst später, wer mit 67 Jahren in Rente gehen?

Doch es gibt noch viele andere Rentenformen. Unter den Begriff „Rentenrecht“ kann man auch das private Versicherungsrecht mit Rentenleistungen aus privaten Versicherungsverträgen (Unfallrente, Altersvorsorge aus privaten Lebens- / Rentenversicherungen, EU und BU-Renten usw.) und das Betriebsrentenrecht (zumindest technisch) dazu zählen.

Durch die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erlangen die rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem „Älterwerden“ zunehmend Bedeutung in der anwaltlichen Praxis des Sozialrechts. Insbesondere wenn Versorgungsansprüche aufgrund von Krankheit oder Erwerbsminderung strittig sind, geht es oft um die Existenzgrundlage. Als Kanzlei im Sozialrecht setzen wir berechtige Ansprüche durch oder wehren rechtswidrige Forderungen von Sozialleistungsträgern ab.

Das Nichtbeachten der komplexen sozialrechtlichen Vorschriften kann eine gravierende Kettenreaktion hervorrufen. Wir setzen gerne Ihre Ansprüche durch für:

  • Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente
  • Altersrente für Schwerbehinderte, Rentenweitergewährung
  • Widerspruch und Klageverfahren zu Bescheiden der Rentenversicherung