Arbeitslose müssen Leistungen zurückzahlen

Immobilienrecht

Wer den Behörden sein vorhandenes Vermögen verschweigt, muss als Arbeitsloser grundsätzliche alle Leistungen zurückzahlen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Das gilt auch in einem ganz besonderen Fall.

 

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/urteil-arbeitslose-muessen-leistungen-zurueckzahlen-15560255.html