Wer den Behörden sein vorhandenes Vermögen verschweigt, muss als Arbeitsloser grundsätzliche alle Leistungen zurückzahlen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Das gilt auch in einem ganz besonderen Fall.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/urteil-arbeitslose-muessen-leistungen-zurueckzahlen-15560255.html