Artikel BAG zur Entgeltfortzahlung Alte Krankheit, neue Krankheit

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist auf sechs Wochen beschränkt. Wer sich im Anschluss daran erneut krankschreiben lässt, muss laut BAG im Streitfall beweisen, dass die alte Krankheit bereits überwunden war.

Urt. v. 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18)