Bares ist Wahres

Nach dem EuGH-Generalanwalts darf der Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlt werden. Eine deutsche Regelung für ein Recht auf Barzahlung sei zwar europarechtswidrig. Dennoch dürfte eine solche nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden.

In einem Streit über die Barzahlung des deutschen Rundfunkbeitrags hat der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten grundsätzlich Scheine und Münzen annehmen müssen. Seiner Ansicht nach verstoße eine deutsche Norm für ein Recht auf Bargeldzahlung zwar gegen europäisches Recht. Dennoch könne die physische Zahlung nur in Ausnahmefällen begrenzt werden, heißt es in den Schlussanträgen vom Dienstag (Rechtssachen C-422/19 und C-423/19).

 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c-422-19-c-423-19-rundfunkbeitrag-bar-geld-gesetzgebung-kompetenz/