Chance auf Mietminderung?

Mietminderung

Auch wenn im Mietvertrag mehr als 10 Prozent zu viel ausgewiesen sind, ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch auf Mietminderung und Erstattung von Wohngeld. Grund: Die Berechnung der Wohnfläche ist nicht normiert – den Gerichten fehlt damit ein Maßstab für Richtig und Falsch.

Für gewerbliche Objekte oder öffentlich geförderten Wohnraum existieren solche Normen und werden von Gerichten auch häufig auf Wohnräume übertragen. Das ist die Chance der Mieter.

Um sich Geld vom Vermieter wiederzuholen, sollten sich benachteiligte Bewohner zunächst an einen Gutachter wenden. Denn eigene Messungen sind häufig ungenau und haben im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung keinen Bestand. Abhängig von Größe und Architektur des Objektes können die Dienste des Experten 160 bis 250 Euro kosten, zuzüglich An- und Abfahrtskosten. Stimmt ein Gericht jedoch dem Mieter zu, amortisiert sich die Investition schnell, da eine Reduzierung der Miete auch rückwirkend gewährt wird. Im Falle einer Auseinandersetzung lohnt es sich immer, die Rückendeckung von Mieterschutzbund oder –verein einzuholen, bevor man einen Anwalt beauftragt.
Um sich von Vornherein Ärger zu ersparen, sollten Neu-Bewohner grundsätzlich noch vor der Unterschrift auf dem Mietvertrag die Quadratmeterzahl einer Wohnung überprüfen.