Corona Virus – Kündigung – Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Auch in Potsdam und in der Region Brandenburg sind viele Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) von dem Virus Convid19 betroffen. Dies hat leider auch starke Auswirkungen auf die Arbeitnehmer. Die Rechte der Arbeitnehmer, die hier maßgeblich sind, betreffen vor allem Fragen bezüglich der Entgeltfortzahlung.  Im Einzelfall betrachtet unterscheidet man zwischen zwei Scenarien:

Man ist selbst arbeitsunfähig an dem Corona Virus erkrankt

Dann greift die reguläre Lohnforzahlungspflicht und der Arbeitgeber hat für 6 Wochen den Lohn weiterzahlen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Hier besteht kein ein Risiko für die Arbeitnehmer.

Der Betrieb steht still

Die zuständige Gesundheitsbehörde kann als erforderliche Schutzmaßnahme auch eine Quarantäne für Ihren Betrieb anordnen, wenn dies notwendig erscheint.

Für den Fall, dass der Betrieb stillgelegt wurde ist die Sachlage anders zu bewerten. Der Mitarbeiter bietet nämlich – zumindest theoretisch – seine Arbeitskraft an. Der Arbeitgeber kann sie aber nicht annehmen.

Wenn Ihr Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne gestellt wird, besteht der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter weiter. Auch hier bekommt der Arbeitnehmer seinen Lohn. Denn grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das so genannte Betriebsrisiko. Und viele Arbeitgeber haben eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung.

Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer grundsätzlich ihren Lohnanspruch erhalten, auch wenn aus Gründen einer behördlichen Anordnung oder einer Entscheidung des Arbeitgebers der Betrieb vorübergehend stillsteht.

Wichtig für den Arbeitnehmer ist es zu wissen, dass für den Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Zugang des Kündigungsschreibens die 3-Wochenfrist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht beginnt. Auch wenn die Gerichte in Folge des Corona Virus nicht besetzt oder einen Notdienst haben bleibt diese Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage erhalten. Wird diese Frist nicht eingehalten gehen die Rechte des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis verloren.

Wir helfen Ihnen gerne unverzüglich die Kündigungsschutzklage einzureichen und stehen Ihnen mit einem schnellen Beratungstermin jederzeit zur Verfügung.