Ent­schä­d­i­gungs­zah­lung ist kein Ein­kommen

BSG zur Berechnung des Arbeitslosengelds II

Wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens bekam ein Ehepaar eine Entschädigung ausgezahlt. Das Jobcenter wertete dies als Einkommen und bezog es bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II mit ein. Das geht so nicht, findet das BSG

Eine Entschädigungszahlung wegen überlanger Gerichtsverfahrensdauer ist kein Einkommen im Sinne des SGB II. Es ist daher nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II zu berücksichtigen, so das Bundessozialgericht (BSG) (Urt. v. 11.11.2021, Az. B 14 AS 15/20 R).