Im Rahmen von Hartz-IV-Anträgen findet normalerweise eine sorgfältige Vermögensprüfung statt. Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit die Prüfungen jedoch vereinfacht – in rechtswidriger Weise, so das LSG Celle.
Falscher Maßstab bei vereinfachten Hartz-IV-Anträgen
![](https://www.jung-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2021/08/Antrag-HartzIV-1200x800.jpg)