Fal­scher Maß­stab bei ver­ein­fachten Hartz-IV-Anträgen

Im Rahmen von Hartz-IV-Anträgen findet normalerweise eine sorgfältige Vermögensprüfung statt. Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit die Prüfungen jedoch vereinfacht – in rechtswidriger Weise, so das LSG Celle.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-niedersachsen-bremen-celle-l7as521ber-corona-hartz-iv-antrag-vermoegen-pruefung-weisungen-bundesagentur-fuer-arbeit-rechtswidrig/