Herabsetzungsantrag Einkommensteuervorauszahlungen

Die Corona-Krise bestimmt zurzeit unser gesamtes gesellschaftliches Leben und stellt viele von uns vor erhebliche finanzielle Probleme. 

Die Regierungsparteien in unserem Land werden nicht müde uns mitzuteilen, dass sich niemand um seine wirtschaftliche Existenz Sorgen machen muss. So hat auch der Bundesminister der Finanzen in einem Schreiben vom 19.03.2020 mitgeteilt, dass – wegen der Corona-Krise – die fälligen Einkommensteuervorauszahlungen „unbürokratisch“ herabgesetzt werden können. Mit einer kurzen Begründung über die Auswirkungen von convid19 haben Sie die Möglichkeit einer Herabsetzung ihrer Steuervorauszahlung. Dies sollten sie nutzen. Wir können sie gerne dabei unterstützen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html