- Bis Mitte März müssen Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche die Corona-Impfung nachweisen.
- In den Arztpraxen werden ungeimpfte Mitarbeitende abgemahnt und früher oder später gekündigt.
- Das betrifft laut Hausärzteverband aber nur wenige Menschen.
Berlin. Ungeimpften Mitarbeitenden in Hausarztpraxen drohen angesichts der Impfpflicht ab Mitte März zunächst Abmahnungen und später gegebenenfalls auch Kündigungen. Das teilte der Deutsche Hausärzteverband dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit. Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab dem 15. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.