In der Plandemie kann man bei der Verteidigung von Grundrechten auf das oberste deutsche Gericht nicht zählen.
Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingingen und die sich gegen die mutmaßlich grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3 — in Worten: drei! — Anträgen statt. Das höchste deutsche Gericht legte vor wenigen Tagen seine Jahresstatistik für 2020 vor. Und die sollte Demokraten, aber auch Menschen, die auf ihre verfassungsmäßigen Grundrechte noch Wert legen, gleichermaßen beunruhigen. Beim Versuch, das Phänomen eines offenbar an den Bürgerrechten uninteressierten Bundesverfassungsgerichts zu erklären, stößt man immer wieder auf einen Namen: Stephan Harbarth. Der ist ein im wahrsten Sinne des Wortes parteiischer Richter.