Kein Ver­si­che­rungs­schutz auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb

Wer während der Arbeitszeit einen Arzt besucht und auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall hat, hat keinen Arbeitsunfall. Die Wiederherstellung der Gesundheit ist dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnen, so das SG Dortmund.

Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall, liegt kein Arbeitsunfall vor. Dies hat das Sozialgericht (SG) Dortmund im Falle eines Arbeitnehmers aus Siegen entschieden, der sich auf dem Rückweg zu seiner Arbeitsstätte nach dem Besuch eines Orthopäden bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzte (Urt. v. 28.02.2018, Az. S 36 U 131/17).

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Köln lehnte die Anerkennung des Unfalls als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall ab, da der Weg zum Arzt und zurück eine unversicherte private Tätigkeit darstelle. Die dagegen erhobene Klage wies das SG ab. Der Mann sei nicht auf einem mit seiner versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Betriebsweg verunglückt.

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https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-dortmund-s36u13117-kein-arbeitsunfall-weg-arzt-betrieb/