Kurzarbeitergeld auch für UG-Geschäftsführer

Kurzarbeitergeld auf Geschäftsführerebene? Auch für UG-Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft (UG) kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden.

Das SozialGerichtSpeyer hatte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Gewährung von Kurzarbeitergeld für einen UG-Geschäftsführer eines Tourismus- und Sportunternehmens zu entscheiden, welches aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist.

Wir halten diese Entscheidung für zutreffend und richtig. Die Geschäftsführer von haftungsbeschränkten Gesellschaften müssen schließlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge in die Arbeitslosenversicherung leisten. Sie dürfen daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen nicht diskriminiert werden; die Corona Pandemie ist für viele dieser Unternehmen eine Existenzgefährdung durch das dirigistische Eingreifen des Staates in die Marktwirtschaft durch den staatlichen Lock-Down.

https://sgsp.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/pressemitteilung-12020-des-sozialgerichts-speyer/