Ein hoher Holzzaun an der Grundstücksgrenze kann mehr Privatsphäre ermöglichen als ein niedriger Maschendrahtzaun. Dennoch darf niemand solch einen Zaun einfach auf seinem Grundstück aufstellen – unter bestimmten Umständen hat der Nachbar da ein Wörtchen mitzureden.
Ohne Zustimmung des Nachbarns lässt sich das Erscheinungsbild eines Zaunes in der Regel nicht verändern. Das gilt insbesondere dann, wenn der alte Zaun schon vor Jahrzehnten und vermutlich einvernehmlich von beiden Nachbarn errichtet wurde.
Wer den Nachbar in einem solchen Fall nicht fragt, riskiert unter Umständen, dass er den neuen Zaun wieder beseitigen muss. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor (Az.: V ZR 42/17), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet (Ausgabe 6/2018)…
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