Urlaub bei Kurzarbeit Null Wer nicht arbeitet, braucht keine Erholung
Für Beschäftigte in „Kurzarbeit Null“ sind es schwierige Zeiten, nun kommt noch das LAG Düsseldorf (Landesarbeitsgericht) hinzu. Das hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch in diesen Fällen kürzbar ist.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-duesseldorf-6-sa-82420-kurzarbeit-null-urlaub-kuerzung/
Wir halten diese Entscheidung für fehlerhaft.