Was mit meinem Urlaubsanspruch bei Corona bedingter Kurzarbeit?

Urlaub bei Kurzarbeit Null Wer nicht arbeitet, braucht keine Erho­lung

Für Beschäftigte in „Kurzarbeit Null“ sind es schwierige Zeiten, nun kommt noch das LAG Düsseldorf (Landesarbeitsgericht) hinzu. Das hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch in diesen Fällen kürzbar ist.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-duesseldorf-6-sa-82420-kurzarbeit-null-urlaub-kuerzung/

Wir halten diese Entscheidung für fehlerhaft.