Über einen langen Zeitraum war umstritten, ob die Kostenübernahme einer Autismustherapie für ein Schulkind vom Einkommen und Vermögen der Eltern abhängt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied nun, dass es das Sozialamt die Kosten tragen muss. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE190015737&psml=bsndprod.psml&max=true