Rechtsanwalt für Kündigungsschutz

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Ein wichtiger Bestandteil unseres Bereichs „Arbeitsrecht“ ist der Kündigungsschutz. Grundsätzlich unterliegen die meisten Arbeitnehmer in Deutschland dem gesetzlichen Kündigungsschutz, welcher sie vor gesetzwidriger Kündigung schützt. Sollten Sie dennoch eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben gibt es einige Aspekte zu beachten. Der Arbeitgeber muss beispielsweise besondere Anforderungen bei der Ausstellung der Kündigung beachten. Ebenso gibt es Sonderfälle, die einen besonderen Kündigungsschutz erfordern wie bei Schwerbehinderungen oder Mutterschutz.

Ob Sie dem Kündigungsschutz unterliegen und ob Ihr Arbeitgeber etwaige Vorschriften außer Acht gelassen hat, lässt sich meist schnell und unkompliziert von einem Rechtsanwalt für Kündigungsschutz klären. Wichtig dafür ist allerdings, dass Sie so schnell wie möglich nach Erhalt der Kündigung das Gespräch mit uns suchen. Kündigungen sind in der Regel nur bis zu drei Wochen später anfechtbar. Mit unserer langjährigen Erfahrung erfassen wir Ihre individuelle Situation gewissenhaft und effizient und klären ab, in wie weit eine Wiedereinstellung im alten Beschäftigungsverhältnis oder die Auszahlung einer Abfindung möglich sind.

Grundsätzlich gibt es einige allgemeingültige Aspekte bezüglich des Kündigungsschutzes aus Sicht eines Anwalts zu beachten. Während der so genannten „Wartezeit“, der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses, besteht beispielsweise kein Kündigungsschutz. Währenddessen kann der Arbeitgeber ohne triftigen Grund das Arbeitsverhältnis auflösen. Erst nach Ablauf der ersten sechs Monate unterliegt der Arbeitgeber einer Rechtfertigungspflicht bei Kündigung. Arbeitnehmer in Kleinbetrieben mit unter 10 Arbeitnehmern unterliegen ebenfalls nicht dem Kündigungsschutz. Besonderen Kündigungsschutz genießen Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt sowie Schwerbehinderte. Angestellte in Elternzeit, Pflegezeit oder in der beruflichen Ausbildung stehen ebenfalls unter besonderem Kündigungsschutz.

Besteht kein besonderer Kündigungsschutz kann die Kündigung aus verschiedensten Gründen ausgesprochen werden. In Deutschland unterscheidet man zwischen einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung und einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Gründe für die fristgemäße Kündigung können ganz unterschiedlich sein. Von der verhaltensbedingten Kündigung (Konsum von Alkohol im Büro) bis hin zur betriebsbedingten Kündigung (die eigene Abteilung wird bei einer Firmenfusion vollständig aufgelöst) variieren die Gründe stark. Die fristlose Kündigung bedarf allerdings eines besonders triftigen Grundes. Fehlt dieser, ist die Kündigung automatisch unwirksam und Sie können mit einem Anwalt für Kündigungsschutz dagegen vorgehen.

Anwalt für Kündigungsschutz: Wie kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?

Wenn Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren wollen haben Sie bis drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit. Sie können beispielsweise eine Kündigungsschutzklage mit der Hilfe von einem Rechtsanwalt aussprechen. Selbst wenn Sie nicht mehr an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren wollen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage oft in Bezug auf eine mögliche Abfindung. Hier ist jeder Fall individuell, sodass wir uns als Kanzlei stets die notwendige Zeit nehmen, um gemeinsam mit Ihnen das bestmögliche Szenario zu entwickeln. Unsere Kanzlei und Rechtsanwalt T.H. Jung stehen mit langjähriger Erfahrung und einem weiten Netzwerk im Raum Potsdam an Ihrer Seite – in allen arbeitsrechtlichen Lagen.